Wichtiges von A bis Z
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Adresse Ansprechpartnerinnen und -partner Befreiung vom Schwimm- oder Sportunterricht Beratung(skonzept) Beschwerde(konzept) Betreuung nach dem Unterricht Beurlaubung Bücherei Busfahrkarten Busfahrzeiten Diebstahl Druckerpatronen Elternabende Elternbriefe Elternsprechtag – Beratung Etat – Haushaltsmittel Ferientermine Förderunterricht Förderverein Frühstück Fundsachen |
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Gremienarbeit Hausaufgaben – Hausaufgabenbetreuung Homepage Infektionsschutz Informationen über die Schule und unsere Arbeit Krankmeldung Schulelternrat Schul- und Pausenordnung Schulprogramm Schulsozialarbeit Schulweg Schwimmunterricht Sekretariat Sportbrillen Unfälle Unterrichtsausfall Unterrichts- und Pausenzeiten Verbot des Mitbringens von Waffen Wetter Zeugnisse Zuschüsse für Klassenfahrten und Ausflüge |
1. Adresse
s. Startseite
2. Ansprechpartnerinnen und –partner
s. Startseite und Wir über uns – Unser Team
3. Befreiung vom Schwimm- oder Sportunterricht
Eine Befreiung vom Schwimm- und Sportunterricht bis zur Dauer eines Monats spricht die Fachlehrkraft aus. Sie kann einen schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten und / oder ein ärztliches Attest verlangen. Durch die Fachlehrkraft befreite Schülerinnen und Schüler müssen im Unterricht anwesend sein. Längerfristige Befreiungen können nur auf schriftlichen Antrag von der Schulleiterin ausgesprochen werden. In der Regel ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
4. Beratung
Alle Lehrkräfte, die Schulleitung und die Schulsozialarbeiter stehen den Eltern sowie den Schülerinnen und Schülern zur Aussprache und Beratung zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Gesprächstermin. Während des Unterrichts sollten Störungen unbedingt vermieden werden.
Einmal im Schuljahr findet ein offizieller Elternsprechtag statt (s. Elternsprechtag).
Zu verschiedenen Anlässen (z. B. bei der Einschulung, beim Übergang auf die weiterführenden Schulen, bei Fragen zur schulischen Entwicklung Ihres Kindes etc.) werden die Eltern durch die Lehrkräfte, die Schulleitung oder die Schulsozialarbeiter der Schule beraten (s. Anlage Beratungskonzept im Schulprogramm. Das Schulprogramm finden Sie auf dem Info-Regal vor dem Sekretariat).
5. Beschwerden
Bei Problemen und Konflikten gilt an unserer Schule folgender Grundsatz:
Miteinander reden, nicht übereinander!
Zeitnah das Gespräch mit dem direkt Betroffenen suchen!
Für den Umgang mit Beschwerden hat die Gesamtkonferenz ein Beschwerdekonzept verabschiedet (siehe Anlage im Schulprogramm). Bitte halten Sie sich an diese Beschlüsse
6. Betreuung nach dem Unterricht
s. Startseite und Öffnungszeiten - Nachschulische Betreuungsangebote
7. Beurlaubung
Sollten Sie einmal eine Beurlaubung Ihres Kindes vom Unterricht für einen oder mehrere Tage wünschen, beantragen Sie diese in jedem Fall rechtzeitig (einige Tage vorher) unter Angabe des Grundes schriftlich. Über Anträge bis zu drei Tagen entscheidet die Klassenlehrkraft, bei mehr als drei Tagen und bei Ferienverlängerung die Schulleitung. Beurlaubungen vor oder im Anschluss an Ferien können nur in dringenden Fällen (z. B. Kuren) genehmigt werden. Bitte beachten Sie bei der Planung Ihrer Reisen den Ferienkalender und planen Sie Ihre Reisen nur innerhalb der Schulferien.
8. Bücherei
Die Bücherei ist auch in diesem Schuljahr dienstags und donnerstags in der großen Pause geöffnet. Ansprechpartnerin ist Frau Wessel.
Benutzerhinweise für die Bücherei:
- Jede Schülerin / Jeder Schüler darf zwei Medien ausleihen. Eine Ausleihe über die Sommerferien ist nicht möglich.
- Jede Schülerin / Jeder Schüler erhält einen Leseausweis.
- Auf dem Leseausweis wird die Nummer des ausgeliehenen Buches eingetragen.
- Bei Rückgabe des Buches wird die Nummer des Buches durchgestrichen und mit dem Namenskürzel der Büchereibetreuung versehen.
- Jede Schülerin / Jeder Schüler ist verpflichtet, entliehene Bücher sorgfältig zu behandeln. Bei Beschädigung oder Verlust ist das Buch zu ersetzen.
9. Busfahrkarten
s. Schulweg
10. Busfahrzeiten
Ankunft der Busse morgens:
- bis 7.50 Uhr
Abfahrt der Busse mittags:
- nach der 4. Stunde: um 11.40 Uhr
- nach der 5. Stunde: um 12.45 Uhr
- nach der 6. Stunde: um 13.25 Uhr
11. Diebstahl
Durch den Kommunalen Schadensausgleich Hannover ist das Abhandenkommen oder die Beschädigung von Wertsachen, Schmuck, Bargeld, Fahrtausweisen, Schlüsseln, Spielzeug, Zubehör am Fahrrad etc. nicht abgedeckt.
12. Druckerpatronen
Wir sammeln Tintenpatronen, Tonerkartuschen sowie Trommeleinheiten von Laserdruckern und verkaufen diesen Problemmüll. Ausgenommen sind Tonerflaschen und –behälter von Kopierern und Trommeleinheiten von Großkopierern. Bitte geben Sie nur Patronen und Kartuschen in einwandfreiem Zustand, einmal leer gelaufen und vom Originalhersteller ab. Die Behälter werden wieder aufgearbeitet. Die leeren Kartuschen und Patronen sammeln wir - bruchsicher verpackt - in einer Kiste in der Küche.
13. Elternabende
Die Eltern der 1. Klassen werden zum ersten Elternabend durch die Klassenlehrkraft eingeladen. Zu allen weiteren Elternabenden wird in Absprache mit der Klassenlehrkraft durch die Elternvertretung eingeladen.
14. Elternbriefe
Um unsere Kopierkosten gering zu halten, werden die Elternbriefe immer nur an ein Kind pro Familie verteilt. Die Briefe erhält jeweils das älteste Kind einer Familie.
15. Elternsprechtag - Beratung
Einmal im Schuljahr (für die 4. Klassen zweimal) findet ein offizieller Elternsprechtag, zu dem Sie durch die Klassenlehrkraft eingeladen werden, statt. Die Termine liegen wie folgt:
- Klassen 1, 2 und 3: im November oder Februar
- Klassen 4: im Herbst und im Frühjahr
Weitere Beratungsmöglichkeiten finden Sie unter dem Stichwort „Beratung“.
16. Etat - Haushaltsmittel
Der Schule werden vom Schulträger (Gemeinde Oyten) und vom Land Niedersachsen jährlich Haushaltsmittel zugewiesen. Über die Verwendung entscheidet der Schulvorstand (s. Anlage Etat im Schulprogramm). Bei näherem Interesse wenden Sie sich bitte an die Schulleiterin.
Auch der Förderverein unterstützt die Schule finanziell. Von den Geldern, die beim Weihnachtsmarkt, bei Schulfesten etc. eingenommen werden, werden Anschaffungen für die Arbeit mit den Kindern getätigt. Der Förderverein informiert Sie über die Verwendung der Gelder.
Sollte es für Sie schwierig sein, eine Klassenfahrt oder einen Ausflug zu finanzieren, wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrkraft oder die Schulleiterin (s. Zuschüsse für Klassenfahrten und Ausflüge).
17. Ferientermine
Die aktuellen Ferientermine finden Sie im Internet unter www.mk.niedersachsen.de => Service => Ferientermine
18. Förderunterricht
Der Förderunterricht in Deutsch findet im Klassenverband durch innere Differenzierung oder wie der Sprachförderunterricht im Anschluss an den Unterricht statt.
Für den Mathematikunterricht gibt es ein Förderband, in dem die Kinder auf unterschiedlichem Niveau gefördert werden. Weitere Fördermaßnahmen finden im Klassenverband statt.
Im 1. und 2. Schuljahr wird im Rahmen der ganzheitlichen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit motorischen und psycho-sozialen Auffälligkeiten im Anschluss an den Unterricht Sportförderunterricht erteilt.
Die Grundschule Bassen arbeitet mit der Erich-Kästner-Schule (Förderschule Lernen) in Achim zusammen. Deshalb unterrichtet auch eine Förderschullehrkraft an unserer Schule. So können Kinder mit einem festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf an der Grundschule Bassen beschult werden. Außerdem stehen uns dadurch weitere Förderstunden zur Verfügung.
19. Förderverein der Grundschule Bassen
An der Grundschule Bassen gibt es einen Förderverein, der unsere Arbeit unterstützt. Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung und Bildung. Dies wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung der Grundschule Bassen im Hinblick auf
- Beihilfen zu Schulveranstaltungen
- Förderung von Maßnahmen, die dem Zusammenleben der Schulgemeinschaft dienen.
Dem Vorstand gehören an:
- 1. Vorsitzende: Daniela Claus
- 2. Vorsitzende: Mona Ludwig
- Kassenwartin: Jana Hielscher
Zu errreichen ist der Vorstand über die folgende Mailadresse zu erreichen: foerderverein@gs-bassen.de.
Der Förderverein hofft, dass möglichst viele Menschen, die sich der Grundschule Bassen verbunden fühlen, dem Verein beitreten. Mitglied werden kann „jede natürliche und juristische Person, die die Zwecke des Vereins fördert“. Der Jahresbeitrag beträgt 10,00 €.
20. Frühstück
Im Anschluss an die große Pause findet ein gemeinsames Frühstück im Klassenraum statt. Bitte achten Sie auf gesunde Ernährung, die zur Leistungssteigerung Ihres Kindes beiträgt, und auf müllvermeidende Verpackung.
Geben Sie Ihrem Kind für das Frühstück bitte auch ein Getränk mit in die Schule.
21. Fundsachen
Im Laufe des Schuljahres sammeln sich Mengen von Fundsachen an. Wenn Ihr Kind ein Kleidungsstück, eine Brille o. ä. vermisst, schauen Sie oder Ihr Kind in den Körben im Kellerabgang nach. Ggf. wenden Sie sich bitte an den Hausmeister Herrn Jakobs (Tel. 0173 247 39 25). Am Ende des Schuljahres kommen die Fundsachen wohltätigen Zwecken zu Gute.
22. Gremienarbeit
Die Arbeit an der Grundschule Bassen erfolgt auf der Grundlage des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG).
In den unterschiedlichen Gremien
- Schulvorstand
- Gesamtkonferenz
- Fachkonferenzen
- Klassenkonferenzen
- Schulelternrat
werden die Angelegenheiten der Schule beraten und geregelt. In allen Gremien arbeiten Lehrkräfte und Eltern aktiv mit. Zu den Sitzungen des Schulvorstandes und der Gesamtkonferenzen wird auch der Schulträger eingeladen.
Über die Zusammensetzung und die inhaltliche Arbeit der einzelnen Gremien liegt eine Broschüre auf unserem Info-Regal vor dem Sekretariat aus.
Sie finden diese Informationen auch auf unserer Homepage: s. Gremien.
23. Hausaufgaben / Hausaufgabenbetreuung
Die regelmäßige Erledigung der Hausaufgaben E ist Voraussetzung für eine kontinuierliche Mitarbeit im Unterricht. Bei häufig nicht angefertigten Hausaufgaben werden Sie in der Regel mündlich oder schriftlich informiert. Besprechen Sie dann bitte die Bedeutung der Hausaufgaben mit Ihrem Kind.
Lt. Erlass sind im Primarbereich für das Anfertigen der Hausaufgaben 30 Minuten vorgesehen. Grundsätze für den Umgang mit den Hausaufgaben an der GS Bassen wurden auf der Gesamtkonferenz verabschiedet. Sie finden die Beschlüsse zum Umgang mit den Hausaufgaben in der Anlage zum Schulprogramm.
Der Schulträger (Gemeinde Oyten) finanziert eine Mitarbeiterin, die für einige Kinder eine kostenlose Hausaufgabenbetreuung anbietet. Die Klassen- bzw. Fachlehrkräfte entscheiden in Absprache mit den Erziehungsberechtigten und Frau Nolte, welche Kinder an der Hausaufgabenbetreuung teilnehmen. Frau Nolte betreut in der 5. Stunde Kinder aus den 1. und 2. Schuljahren und in der 6. Stunde Kinder aus den 3. und 4. Schuljahren.
24. Homepage: gleich mal reinschauen !!!
Auf unserer Homepage können Sie sich über unsere Arbeit, Termine und aktuelle Ereignisse an der Schule informieren.
25. Infektionsschutz
Wenn Infektionskrankheiten bei ihrem Kind fesgestellt werden, informieren Sie bitte umgehend die Schule. Dazu zählen unter anderem Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken usw., aber auch der Befall von Kopfläusen.
Die Eltern der neuen Schülerinnen und Schüler erhalten ein zusätzliches Informationsblatt.
26. Informationen über die Schule und unsere Arbeit
Internet: www.gs-bassen.de
Hier finden Sie:
- Aktuelles - was ist los an der Grundschule Bassen?
- Termine
- Wir über uns (z. B. kurze Beschreibung der Schule, Leitbild der Schule, Gremien, Teilnahme an Wettbewerben, Feste und Feiern etc.)
- Informationen über die Arbeit in den Klassen
Info-Regal (vor dem Sekretariat) und Pinnwand im Eingangsbereich
Im Eingangsbereich und vor der Küche befinden sich Pinnwände mit Informationen für die Eltern. Im Verwaltungsbereich finden Sie auf dem Info-Regal Informationen und Konzepte zu folgenden Aspekten unserer Arbeit:
- Schulprogramm mit Leitbild der Grundschule Bassen (s. auch Punkt 30)
- Gremienarbeit an der Grundschule Bassen
- Leistungsbewertung
- Übergang nach dem 4. Schuljahr zu den weiterführenden Schulen
- Flyer zum Thema Schule
- Schulchronik
Elternabende
Elternsprechtage
Schul- und bildungspolitische Themen:
- www.mk.niedersachsen.de
- www.nibis.de
- www.elternrat-niedersachsen.info/
- www.schure.de
Sollten Sie Fragen haben oder Ihnen zu bestimmten Themen Informationen fehlen, sprechen Sie uns an.
27. Krankmeldung
Mit Erlass vom 08.03.2000 wird vorgeschrieben, dass im Zeugnis sowohl die versäumten Unterrichtstage als auch die unentschuldigt gefehlten Tage aufzuführen sind. Um Missverständnissen vorzubeugen, haben wir beschlossen, dass jede Fehlzeit Ihres Kindes schriftlich bei der Klassenlehrkraft zu entschuldigen ist. Bitte informieren Sie die Schule spätestens am dritten Tag über das Fehlen Ihres Kindes. Anderenfalls ist die Schule durch Erlass verpflichtet, ein ärztliches Attest zu verlangen. Die Kosten gehen zu Lasten der Erziehungsberechtigten (Erlass des MK vom 29.08.1995).
28. Schulelternrat (SER)
Die gewählten Elternvertreterinnen und Elternvertreter aller Klassen sind Mitglieder des Schulelternrates. Sie werden gebeten, an den Sitzungen teilzunehmen. Auf der ersten Sitzung eines jeden Schuljahres werden bei Bedarf der / die Vorsitzende des Schulelternrates und die Vertretung sowie die fehlenden Mitglieder für den Schulvorstand, die Gesamtkonferenz und die Fachkonferenzen gewählt.
29. Schul- und Pausenordnung
Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte haben gemeinsam die Schulordnung erstellt. Diese Schulordnung und die Pausenordnung (s. auch Info-Regal) müssen von allen eingehalten werden. Die Eltern neuer Kinder erhalten die Schulordnung ausgehändigt. Die Kinder sind durch die Klassenlehrkräfte über die Schul- und Pausenordnung informiert.
Bei wiederholten Verstößen gegen die Schul- oder Pausenordnung werden Sie in der Regel durch eine Lehrkraft informiert.
30. Schulprogramm
Eltern, Lehrkräfte und die Pädagogischen Mitarbeiterinnen haben ein Schulprogramm für die Grundschule Bassen erarbeitet. Dieses Programm ist eine unserer Arbeitsgrundlagen und wird ständig weiter entwickelt.
Im Schulprogramm mit seinen Anlagen finden Sie die in den einzelnen Gremien gefassten Beschlüsse zu folgenden Aspekten:
- Aufgaben der Klassensprecherinnen und Klassensprecher
- Beratungskonzept
- Beschwerderegelung
- Betreuungskonzept
- Budget
- Dokumentation der individuellen Lernentwicklung
- Elterninformationen
- Förder- und Forderunterricht im Fach Deutsch
- Förder- und Forderunterricht im Fach Mathematik
- Förderstunden
- Förderverein
- Fortbildungskonzept
- Gewaltprävention
- Gremien
- Grundsätze der Leistungsbewertung
- Hausaufgaben
- Hinweise für neue Kinder und Eltern
- Hinweise für neue Lehrkräfte und neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Klassenzusammensetzung
- Kooperationskalender Kindertagesstätte Bassen – Grundschule Bassen
- Kooperation zwischen der Grundschule und dem Gymnasium Ottersberg
- Mediencurriculum
- Methodencurriculum
- RIK - Grundsätze für die Arbeit im RIK
- Schritte zu einer klimafreundlichen Schule
- Schulordnung
- Schulsozialarbeiter
- Schulversäumnis
- "Sieben, acht, neun, zehn...und du bleibst steh´n"
(Förderung mathematischer Bildungsprozesse unterstützt durch den Schwerpunkt
Bewegung)
- Übergang weiterführende Schulen
- Vertretungskonzept
Sie finden das Schulprogramm der Grundschule Bassen auf dem Info-Regal.
31. Schulsozialarbeit
Eine Schulsozialarbeiterin und ein Schulsozialarbeiter sind an unserer Schule tätig. Sie beraten die Schülerinnen und Schüler, die Eltern sowie die Lehrkräfte und unterstützt bei allen Problemfeldern und Bereichen der Sozialarbeit.
Nach Absprache werden Elternsprechstunden angeboten. Sollten Sie Gesprächsbedarf haben, sind Sie herzlich eingeladen, einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
32. Schulweg
Für Vorkommnisse auf dem Schulweg übernimmt die Schule keine Verantwortung. Er unterliegt der Aufsicht und Fürsorge der Erziehungsberechtigten.
In unserem Schulprogramm haben wir verankert, dass wir eine klimafreundliche Schule sind. Bitte unterstützen Sie unser Vorhaben und lassen Sie bitte möglichst Ihr Kind den Schulweg zu Fuß bewältigen. Das ist gesund und beim gemeinsamen Weg mit anderen Kindern interessant.
Kinder, die mit dem Bus kommen, erhalten die Fahrkarte durch den Landkreis Verden (Anschrift: 27283 Verden, Lindhooper Str. 67, Tel. 04231/15399 oder 04231/150), der für den Schülertransport zuständig ist.
Auch Kinder, die die Busfahrkarten nicht durch den Landkreis Verden bezahlt bekommen, dürfen nach Kaufen eines Fahrscheines mit dem Bus fahren, da die Busse dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angehören.
Bei Verlust der Fahrkarte setzen Sie sich bitte mit der Weser-Ems Busverkehr GmbH, Service-Center Bremen, Friedrich-Rauers-Str. 9, 28195 Bremen, Tel. 0421/3089751 in Verbindung.
Bevor Sie Ihr Kind mit dem Auto bringen, überlegen Sie bitte, ob Ihr Kind eine der o. g. Möglichkeiten nutzen kann. Sollten Sie Ihr Kind mit dem Auto bringen, ist es vielleicht möglich, Fahrgemeinschaften zu bilden. Bitte nutzen Sie nur den Parkplatz gegenüber der Schule. Die Kinder können die Straße sicher über den Zebrastreifen queren.
Bitte berücksichtigen Sie, dass Grundschulkinder häufig noch nicht verkehrsgerecht Fahrrad fahren können. Sollte Ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule kommen, achten Sie bitte auf die Verkehrssicherheit des Fahrrades (Bremsen und Beleuchtung müssen immer funktionieren!).
33. Schwimmunterricht
Der Schwimmunterricht findet im 3. Schuljahr statt. Nähere Informationen erhalten Sie über die den Unterricht erteilende Fachlehrkraft.
34. Sekretariat
s. Startseite
35. Sportbrillen
Wenn Ihr Kind im Sportunterricht eine Brille trägt, empfiehlt sich die Anschaffung einer Sportbrille mit bruchsicheren Spezialgläsern.
Hinweis des Kultusministeriums:
„Bei Brillenträgern kann die Gefahr von Augenverletzungen und anderen Schnittverletzungen sowie einer Beschädigung der Brille durch das Tragen von Sportbrillen mit bruchsicheren Spezialgläsern verringert werden." (Erlass des Kultusministeriums vom 10.06.1982)
36. Unfälle
Alle Schüler genießen auf dem Schulweg, auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen gesetzlichen Unfallversicherungs-schutz. Dieser Schutz erlischt, wenn Ihr Kind Umwege geht oder das Schulgelände während der Schulzeit verlässt.
Unfälle müssen der Schule innerhalb von drei Tagen gemeldet werden. Bitte füllen Sie den Unfallbogen, der im Sekretariat oder bei der Klassenlehrkraft erhältlich ist, aus.
37. Unterrichtsausfall / Vertretung
Bei Unterrichtsausfall stehen vier Pädagogische Mitarbeiterinnen zur Verfügung. Diese sind den Kindern aus der Betreuung bekannt. So ist gewährleistet, dass die Kinder feste Bezugspersonen haben.
Förderstunden, die im Anschluss an den Unterricht erteilt werden, finden im Abwesenheitsfall einer Kollegin nicht immer statt. Die Kinder der 1. und 2. Schuljahre nehmen bei unvorhergesehenem Ausfall der 5. Stunde an der Betreuung teil. Bei planbaren Ausfällen werden Sie vorab informiert. Die Kinder der 3. und 4. Klassen werden, falls der Förder-unterricht in der 6. Stunde ausfällt, grundsätzlich nach der 5. Stunde nach Hause geschickt.
38. Unterrichts- und Pausenzeiten
s. Startseite und Öffnungszeiten – Unterrichts- und Pausenzeiten
39. Verbot des Mitbringens von Waffen und anderer Dinge
Der Erlass des Kultusministeriums vom 01.04.2008 verbietet das Mitbringen von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen.
Die Eltern neuer Schülerinnen und Schüler erhalten ein zusätzliches Informationsblatt.
Es ist den Schulkindern ebenfalls verboten, Taschenmesser, Schraubenzieher, Streichhölzer, Feuerzeuge, Wasserpistolen, elektronische Spiele, Handys und Taschenrechner mit in die Schule zu bringen.
40. Wetter
Bitte beachten Sie die Durchsagen im Rundfunk!
Erziehungsberechtigte, die eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, können ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder sie vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet ist.
Bitte verzichten Sie möglichst auf telefonische Anfragen und entscheiden Sie selbst. Die Schule verfügt nicht über mehr Informationen als die Erziehungsberechtigten durch die Rundfunkdurchsagen erhalten, da der Unterrichtsausfall durch den Landkreis Verden angeordnet wird.
Der Landkreis Verden bietet eine Smartphone-App an, die über Unterrichtsausfälle informiert. Nachstehend erhalten Sie die Pressemitteilung vom 24.01.2013, aus der nähere Informationen hervorgehen:
Schulfrei-Nachricht über Smartphone
Smartphone-App informiert über Unterrichtsausfälle im Landkreis Verden
Eisregen, plötzliche Straßenglätte, Schneechaos oder ein verheerendes Orkantief – alles Fälle, die eine schnelle Entscheidung über einen Unterrichtsausfall an den Schulen im Landkreis erforderlich machen könnten. Neben Radiodurchsagen, Internetmeldung und Twitter-Nachricht will der Landkreis Verden Eltern und Schüler
jetzt auch auf dem Smartphone kurzfristig über Schulausfälle informieren.
Für die insbesondere unter Schülerinnen und Schülern weit verbreiteten modernen Handygeräte bietet die Kreisverwaltung jetzt eine so genannte „Schul-App“ an. Diese Anwendung oder Application, kurz App, stellt aktuelle Informationen über kurzfristig angeordnete Schulausfälle bereit. Das besondere daran: Die App verfügt über eine Push-Funktion, die den Eingang neuer Meldungen am Smartphone signalisiert. Die Nachricht selbst präsentiert sich als leeres Klassenzimmer mit einer entsprechenden Meldung über Schulunterricht oder Unterrichtsausfall auf der Tafel.
„Die Schul-App ist eine Ergänzung zu den bisherigen Informationskanälen. Mit ihr können sich Eltern und Schüler kurzfristig und ortsunabhängig informieren“, so Landrat Peter Bohlmann. Auch bei einem kurzfristigen Heizungsausfall oder einem großflächigen Wasserschaden an einzelnen Schulen kann die App eingesetzt werden. Die „Schul-App Landkreis Verden“ kann kostenlos aus dem Internet heruntergeladen werden. Sie steht für die Betriebssysteme IOS (Apple IPhone) und Android in den entsprechenden Downloadquellen (App-Stores) zur Verfügung. Entsprechende Links sind auf der Landkreisseite abrufbar. In diesem Zusammenhang weist der Landkreis nochmals darauf hin, dass nur in dem absoluten Ausnahmefall, dass Schüler im gesamten Kreisgebiet die Schulen nicht erreichen können oder die Zurücklegung des Schulweges eine unzumutbare Gefährdung darstellen würde, ein allgemeiner Ausfall des Schulunterrichts angeordnet wird. Grundlage dieser Entscheidung bildet die zu dem Zeitpunkt konkret vorliegende Gefahrensituation im Kreisgebiet.
Neben Radiodurchsagen informiert der Landkreis in diesen Fällen auch über seine Internetseite unter www.landkreis-verden.de sowie über die Twitter-Seite des Landkreises unter www.twitter.com/landkreisverden. Die Meldung wird außerdem auf der Homepage der Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen unter www.vmzniedersachsen.de veröffentlicht. Grundsätzlich gilt: Eltern dürfen im Einzelfall selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder zu Hause behalten, wenn sie nach ihrer eigenen Einschätzung auf dem Schulweg ihres Kindes eine unzumutbare Gefährdung durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten.
41. Zeugnisse
Die Halbjahreszeugnisse für die Klassen 2 bis 4 werden immer am Tag vor den Halbjahresferien, in der dritten Unterrichtsstunde ausgegeben.
Nach der 3. Stunde ist für alle Kinder unterrichtsfrei. Die Busse fahren entsprechend. Die Betreuung und der Pädagogische Mittagstisch finden nicht statt.
Im 2. Schulhalbjahr erhalten findet die Zeugnisausgabe am Tag vor den Sommerferien statt. Der Unterricht endet an diesem Tag nach der 3. Stunde. Die Betreuung und der Pädagogische Mittagstisch finden nicht statt. Die Busse fahren entsprechend.
Die aktuellen Ferientermine finden Sie im Internet unter
www.mk.niedersachsen.de => Service => Ferientermine
42. Zuschüsse für Klassenfahrten, Ausflüge und Schulmaterialien
Sollte es für Sie schwierig sein, eine Klassenfahrt oder einen Ausflug zu finanzieren, wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrkraft oder die Schulleitung. Vom Schulträger stehen uns in begrenztem Rahmen Gelder zur Verfügung, mit denen wir Familien bei finanziellen Engpässen unterstützen können. Bitte scheuen Sie sich nicht und sprechen Sie uns an.
Für Leistungsberechtigte nach dem 2. Sozialgesetzbuch (Grundsicherung) und nach dem 12. Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) gilt:
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Amt nach Zuschussmöglichkeiten.
- Zuschüsse zu Klassenfahrten müssen vor der Fahrt beantragt werden.
- Von der Mietzahlung für die Schulbücher sind Sie befreit.
- Zuschussmöglichkeiten für Schulmaterialen erfragen Sie bitte bei Ihrem Amt.